Gefahrguttransporte nach ADR/GGVSEB
Sowohl im Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen über 3,5t, als auch im Segment unter 3,5t (Kurier & Expressdienst) sind wir in der Lage und berechtigt Gefahrguttransporte durchzuführen.
Transport der Gefahrgutklassen: 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 8 und 9
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Gefahrenklassen
Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:
1 Explosive Stoffe
2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahren für die Umwelt oder Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion, ggf. sogar eine Explosionsgefahr, eine gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.
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